Am 16. November fand im Bayerischen Landtag das Fachgespräch „Kulturflatrate: Eine für alle – brauchen wir eine Pauschalvergütung im Internet?“ statt. Veranstaltet wurde es von der Grünen Landtagsfraktion, insbesondere Ulrike Gote, unterstützt wurde es vom LAK Medien- und Netzpolitik. Anwesend waren etwa 30-40 Personen (darunter auch einige Mitglieder der Piratenpartei).
Die Diskuttanten waren Konstantin von Notz (MdB), Helga Trüpel (MdEP), Gerd Handen (Rechtsanwalt für Medien- und Urheberrecht,) und Ulrike Gote (MdL), moderiert vom freien Journalisten Christian Jakubetz.
Nach der Begrüßung durch Ulrike Gote und Christian Höbusch hielt Gerd Hansen zunächst eine recht provokante Einleitung: er sieht mit der Kulturflatrate ein rechtspolitisches Fiasko auf die Grünen zukommen, ähnlich der 5DM-Benzinpreis-Forderung, rechtlich nicht durchsetzbar (das bisherige Kurzgutachten zur rechtlichen Zulässigkeit sei in manchen Punkten „abenteuerlich“), und unmöglich klar zu definieren. Die ganze Debatte sei rein akademischer Natur, und unter diesem Gesichtspunkten warnte er davor, jetzt größere Geldbeträge in ein Folgegutachten zu investieren.
Konstantin von Notz gab zwar zu, dass das Konzept der Kulturflatrate noch sehr vage ist, wies aber auch einige Kritikpunkte zurück: da das Urheberrecht an so vielen Stellen der digitalisierten Welt nicht mehr genügt, gehe ohne kein Weg daran vorbei, das Urheberrecht insgesamt anzupassen und dabei ggf. auch den Weg über die EU zu gehen – daher nütze es nichts, die Kulturflatrate auf Basis des bisherigen Urheberrechts zu kritisieren. Ein Umdenken sei aber angesichts der Umwälzungen durch die Digitalisierung, dem vierten großen Umbruch nach der Erfindung der Sprache, der Schrift und des Buchdrucks, unumgänglich. Er betonte aber, dass eine Kulturflatrate von den Grünen dabei nie als das Goldene Kalb verehrt wurde sondern immer nur als „eine mögliche Lösung“ angesehen wurde und dabei auch nur ein Baustein unter vielen sein könne. Auf alle Fälle könne es aber nicht sein, dass für die KundInnen durch die Digitalisierung weniger möglich sei als vorher – er hätte sich ja früher auch problemlos Songs aus dem Radio aufnehmen können. Darüber hinaus stichelte er immer wieder gegen die Musik- und Filmverwerter: der ermittelte Schaden durch unlizenzierte Kopien sei völlig übertrieben, es erscheine heute im vielmehr deutlich mehr neue Musik als früher, und die Praxis der zeitversetzten Releasetermine von internationalen Filmen sei eine Zumutung. Die vielfach konstatierte „Umsonstkultur“ sei ebenfalls nur eine leere Behauptung, vielmehr konsumierten wir uns heute fast zu Tode.
Gerd Hansen widersprach der Darstellung, die Kulturflatrate könne nur ein Baustein unter vielen sein: eine Kulturflatrate sei vielmehr ein kompletter Paradigmenwechsel, der sich insbesondere auch nicht nur über eine einfache Schrankenregel durchsetzen ließe. Er kritisierte, dass eine Kulturflatrate auch die ansonsten von Netzaffinen durchaus geschätzten Creative Commons (an der deutschen Umsetzung der CC arbeitete Gerd Hansen selbst mit) unterlaufen würde und die Diskussion um die Kulturflatrate die Aufmerksamkeit von den vielen anderen Ansätze ablenke, die es zur Verbesserung des Urheberrechts gäbe.
Helga Trüpel erzählte, dass sie früher ebenfalls angetan von der Idee einer Kulturflatrate war, nach reiflicher Überlegung aber zur Überzeugung gekommen ist, dass diese nicht umsetzbar sein könne. Sie sei nicht präzise definiert, es gäbe keine seriöse Berechnung der Kosten und keine Ideen zur Sicherstellung der Verteilungsgerechtigkeit. Sie setze viel mehr auf marktbasierte Flatrates und, hier stimmten fast alle überein, benutzerfreundlichere und weniger überteuerte Micropayment-Systeme und Contentmodelle. Weniger konsensfähig war dagegen ihre Sympathie mit dem kürzlich von ver.di geäußerten Vorschlag. Von Flattr halte sie wenig, da dies zu unfairer Verteilung führe. Grundsätzlich stimmte sie aber (auf Nachfrage eines Piraten) zu, dass überholte Strukturen der Musikindustrie nicht gerettet werden müssten.