Arbeitsweise des Präsidiums auf der Stadtversammlung der Münchner Grünen

Die folgenden Notizen stammen von einem Workshop, den unser „Elite-Präsidiumsmitglied“ Jürgen vor ein paar Monaten hielt.

Funktion / Zusammensetzung des Präsidiums

  • Die grundsätzliche Aufgabe des Präsidiums ist es, die Stadtversammlung neutral zu Moderieren.
  • Für jede Versammlung wird ein neues Präsidium gewählt.
  • Das Präsidium umfasst meiste 3-5 Personen, wobei idealerweise Mitglieder mit viel und wenig Präsidiumserfahrung gemischt werden.

Vorbereitung der Tagesordnung

  • Es gibt etwa 1-2 Stunden vor der Stadtversammlung eine Vorbesprechung.
  • Dabei sollten vom Stadtbüro oder der Landesgeschäftsstelle die neusten Informationen über weitere Anträge bzw. neue Änderungsanträge angefordert / geliefert werden.
  • Die Anträge werden systematisiert (Welche Anträge schließen sich gegenseitig aus? Welcher Antrag stellt eine weiter gehende Fassung eines anderen dar?). Daraus muss abgeleitet werden, in welcher Form und Reihenfolge die Anträge abgestimmt werden. Wenn ein Antrag weiter geht als der andere, sollte über diesen zuerst abgestimmt werden.
  • Außerdem wird ein Vorschlag erarbeitet, wie über die Anträge diskutiert wird, also wie viele Redebeiträge mir welcher Redezeit zugelassen werden, ob die Redebeiträge quotiert sind, ob es gesetzte Redebeiträge gibt.
  • Bei (Personen-)Wahlen: sichten, wer (voraussichtlich) kandidiert. Abmachen, in welcher Reihenfolge die KandidatInnen sich vorstellen, welche Redezeit sie haben, ob es eine anschließende Personaldebatte geben soll. Die Redezeit muss den KandidatInnen möglichst früh mitgeteilt werden. Einen Vorschlag für den Wahlmodus (einzeln über die KandidatInnen abstimmen oder Zustimmungsblockwahl) ausarbeiten.
  • Bei schriftlichen Abstimmungen / Wahlen: vor der Versammlung die Abstimmungsbehälter / -boxen vom Stadtbüro besorgen.
  • Absprechen, wer welchen Tagesordnungspunkt moderiert.

Eröffnung

  • Die Versammlung wird vom Vorstand vorgeschlagen. Dieser schlägt das Präsidium vor, die Versammlung stimmt über diesen Vorschlag ab. Das Präsidium kommt erst dann nach vorne und übernimmt ab dann die Moderation.
  • Die Tagesordnung wird vom Präsidium vorgelesen. Änderungsanträge werden abgefragt, dann muss die Versammlung über die Tagesordnung abstimmen.

Anträge

  • Zunächst die Versammlung über das vorgeschlagene Vorgehen (wie viele Redebeiträge, Art der Abstimmung) abstimmen lassen
  • Zumeist gibt es zwei Redelisten (Nicht: „Rednerliste“!), eine für Frauen, eine offene Liste. Sie werden abwechselnd aufgerufen. Wenn die kürzere abgearbeitet ist, keine weiteren Beiträge mehr – es sei denn, es wird durch einen GO-Antrag explizit erlaubt.
  • Neue Änderungsanträge während der Diskussion sind nur in leserlicher Schriftform zulässig. Bei Änderungsanträgen zunächst Gegenreden abrufen („Formal“ ist eine Gegenrede ohne Erläuterung)
  • Bei den Abstimmungen zunächst die Änderungsanträge abarbeiten. Die Antragsstellerin des ursprünglichen Antrags fragen, ob der Änderungsantrag übernommen wird. Wenn nicht, wird darüber abgestimm.

Wahlen

  • Zunächst darüber abstimmen, dass das Präsidium gleichzeitig Wahlausschuss ist.
  • Helfer zum Einsammeln der Wahlzettel bestimmen.
  • Die eingesammelten Wahlzettel gehen nach der Auszählung an die ProtokollantIn.
  • Zunächst das zu wählende Amt benennen, dann die KandidatInnen alphabetisch vorlesen. Fragen, ob es weitere Kandidaturen gibt. Erst dann die KandidatInnenliste schließen und zur Vorstellung übergehen.
  • Wenn es eine Personaldebatte gibt, können die Anwesenden im Anschluss an die Vorstellung Fragen und Anmerkungen zu den KandidatInnen stellen. Darauf achten, dass es zu keinen Beleidigungen kommt. Es ist ein offenes Geheimnis, dass bei wichtigeren Ämtern die KandidatInnen auch aktiv bestimmte Fragen stellen lassen, um mehr Vorstellungszeit zu haben.
  • Die Anwesenden fragen, ob sie bereit sind, zu wählen.
  • Den Anwesenden die Abstimmung erklären. „Enthaltung“ muss explizit auf dem Zettel stehen, um als Enthaltung zu zählen, leere Zettel sind ungültig (macht einen Unterschied bei der Erlangung der absoluten Mehrheit oder bei Quoren). Die Nummer des Wahlgangs muss auf dem Zettel stehen. Vorsicht wenn mehrere KandidatInnen den gleichen Vornamen haben – dann reicht der Vorname auf dem Zettel nicht.
  • Stimmzettel einsammeln lassen. Den Wahlgang anschließend explizit schließen.
  • Beim Auszählen sollte die Hälfte des Präsidiums weiter anwesend sein, nicht alle auszählen.
  • Nach der Bekanntgabe des Ergebnisses die Gewählten explizit fragen, ob sie die Wahl annehmen.

Geschäftsordnungsanträge

  • GO-Anträge werden angemeldet, indem beide Hände gehoben werden.
  • Es gibt im wesentlichen GO-Anträge auf…
    • … Rückholung eines Tagesordnungspunkts
    • … Änderung des Verfahrens
    • … Nichtbefassung, nach einer Antragsvorstellung
    • … Vertagung
    • … Sofortige Abstimmung
    • … Feststellung d. Beschlussfähigkeit (braucht keine Mehrheit. Ubliches Vorgehen: Feststellung im Rahmen der nächsten regulären Abstimmung)
    • … Misstrauensantrag gegen das Präsidium
    • … Aufteilung eines Antrags

Wichtigste Verhaltensregeln

  • Das Präsidium nimmt keine eigenen Redebeiträge vor.
  • Unauffällig abstimmen, um nach außen hin möglichst neutral zu erscheinen.
  • Fehler einräumen.
  • Es ist zulässig, sich bei Unklarkeiten kurz zurückzuziehen.

Notizen vom copy.right.now-Reader

Ich hab in den letzten Tagen den Copy.Right.Now!-Reader von iRights.info und der Böll-Stiftung durchgearbeitet und mit dabei Notizen von den zentralen Aussagen gemacht – vorrangig für mich selbst, um schnell nachschlagen zu können, von wem nun welche These stammt.

Ich weiß nicht, inwieweit die Notizen für jemand anderen als für mich irgendeinen praktischen Nutzen haben – aber es kann ja auch nichts schaden, sie einfach mal online zu stellen. 🙂

Jeanette Hofmann – Wider die Verschwendung

  • Urheberrecht stellt moralisches Vokabular / Metaphern / Denkmuster bereit.
  • Filesharing, Total Buy out, Google Books zeigen, dass altes Urheberrecht überholt ist.
  • Aufruf: alternative Deutungsrahmen suchen.
  • Kandidat: Ökonomische Theorie öffentlicher Güter.
  • Öffentliches Gut: Nichtrivalität (Grenzkosten der Verbreitung), Nichtausschließbarkeit.
    • => Es gibt ein breites Spektrum zwischen Öffentlich und Privat.
  • Drei idealtypische Vorgehensweisen des Staats bei öffentlichen Gütern:
    • Staat produziert selbst
    • Staat kauft auf
    • Rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, um es privat zu machen: Verwertungsmonopol
  • Private Nutzung: weniger Menschen werden mit Information versorgt, als bei den gegebenen Kosten möglich wäre => ineffizient
  • Information ist nicht nur Konsumobjekt, sondern auch Produktionsgut.

Lawrence Lessig – Google, Urheberrecht, Zukunft (US)

  • Dokumentarfilme d. 20. Jhr: Individualvereinbarungen statt Fair Use
    • => Schwierig, Werke neu aufzulegen (Beispiel: Tochter des Dokumentarfilmers, die alte Filmrollen auf DVDs veröffentlichen will)
  • Lesen geht immer, Sehen ist schwierig: beim digitalen Anschauen wird eine Kopie erstellt => Urheberrechtsproblematik
  • Problem bei Lizenzverhanldung der Google-Bücher: 16% gemeinfrei (kein Problem), 9% lieferbar (kein Problem, weil Verleger froh um Vertriebsmöglichkeit), 75% unklar, Schwierigkeit, die Urheber zu kontaktieren.
  • Einigung ohne Urteil: 20% jedes Buches mit nicht-ermittelbarem Autor kostenlos, darüber hinaus Verkauf, Erlöse in gemeinnützigen Fonds, Taniemen für Autoren.
  • Vertrag elegant, aber problematisch: Fair Use wird dadurch umgangen. Das unbegrenzte Stöbern wie in Bibliotheken geht nicht mehr.
  • Problematisch: Urheberrecht wird immer abstrakter, dringt weiter in den Alltag ein.
  • Vorschläge für rechtliche Änderungen:
    • Eigentumssystem effizienter gestalten. z.B. Registrierungspflicht für Aufrechterhaltung des Urheberrechts nach 5 Jahren.
    • Schaffung einer Clearing-Stelle, die den Zwang des endlosen Aushandelns nimmt, einfache Eigentumsregeln schafft.
    • Nach 14 Jahren: Erhaltung / Restaurierung des Werks ohne Lizenzverhandlung, Teile des Ganzen können das Ganze nicht mehr beherrschen.
    • […]

Jonathan Lethem – Autoren, plagiiert euch!

  • Beispiel Lolita: Nabokov vs. Heinz von Lichberg
  • Beispiel: Collagen, DJs
  • Urheberrecht wird als Naturgesetz angesehen, ist aber Gegenstand sozialer Verhandlungen.
  • Thomas Jefferson / erste US-Verfassung: nur minimales Urheberrecht; Schutzfrist ursprünglich 14 Jahre.
  • Besserer Name für Urheberrecht wäre: Benutzer-Monopol
  • Disney: Exzessives Kultur-Sampling, aber viel Wert auf eigenen Schutz (Quellen-Heuchelei: „Disnial“)
  • Doppelnatur d. Kultur-Praktiken: Markt-Ökonomie u. Geschenk-Ökonomie (schafft Beziehung)
  • Jedes wichtige Werk geht in die kulturelle Sprache ein => Parodien etc.
  • Zweck des Urheberrechts nicht die Entlohnung, sondern der Fortschritt der Künste / Wissenschaft
  • Erlössituation bleibt uneindeutig bei Künstlern: manche Werke verkauft man, manche verschenkt man.
  • „Der Kern allen menschlichen Ausdrucks ist das Plagiat“

Till Kreuzer – Ideen für neues Urheberrechtskonzept

  • Einfachere Reproduktion wie früher. Werke entstehen zunehmend kollaborativ.
  • Thematik des Urheberrechts ist in den letzten 100 Jahren in die Mitte der Gesellschaft gerückt, aber Urheberrecht ist auf Stand von 1966
  • Skurril: Für alle Werke gelten die gleichen Regelungen (Computerprogramm = Symphonie)
  • Lange Schutzfrist nachvollziehbar für hohe Kultur und Werke mit hohen Investition, nicht für die alltäglichen Geisteserzeugnisse (Tagesberichterstattung, Programme, …)
  • Die breite Ignoranz gegenüber den Gesetzen beim Urheberrecht ist einzigartig in der Geschichte staatlicher Regulierung
  • Urheberrecht neu denken, vom Fundament (geistiges Eigentum, Werk als verobjektivierter Teil der Schöpferpersönlichkeit) an
  • Folge des aktuellen Rechts: es gibt keine Nutzerrechte, kein Recht auf Privatkopien – nur passive Befugnisse in Form von Ausnahmen
  • Die Wirklichkeit zeigt, dass Kreativität auch ohne Rücksicht auf das gegenwärtige Urheberrechtsmodell blüht: Wikipedia, Blogsphäre, Linux, YouTube/MyScace, …
    • => Das Urheberrecht hat derzeit nicht mehr den Fokus, Kreativität zu stimulieren, sondern Piraterie zu bekämpfen. Nur die Interessen der Verwerter.
  • Urheberrecht sollte nicht mehr als Naturrecht angesehen werden, sondern als rechtliches Mittel, um die Kreativität zu fördern. => Das Kulturschaffen der Allgemeinheit soll gefördert werden, nicht nur Partikularinteressen gewarht werden.
  • „Urheberrechte werden nur dann und insoweit gewährt, als sie die Erzeugung, Veröffentlichung und Nutzung von kreativen Schöpfungen fördern und keine höherrangigen widerstreitenden Interessen beeinträchtigen. Regelungen des geschriebenen Rechts, die diesem Ziel zuwiderlaufen, sind unzulässig.“
  • Hätte Auswirkungen u.a. auf Total-Buy-Out-Verträge bei freien Journalisten, Vergütung beim Einsatz in der Bildung/Wissenschaft, Schutzdauer bei verwaisten Werken, Zitatrecht, Kopierschutzsysteme die Archivzwecken widersprechen
  • Heutige Schaffensrealität legt funktionalen, auf das jeweilige Produkt abzielenden Rechtsschutz nahe; Persönlichkeitsschutz nur in besonderen Fällen.
  • Vorgeschlagene Unterscheidung für eine Reform des Urheberrechts:
    • Ideeller Schutz, „Urheberschutzrecht“: Nur bei Werken, die in starker persönlicher Beziehung zum Urheber stammen. Beinhaltet Namensnennungsrecht, Schutz gegen Entstellung.
    • Materieller Schutz, „Werkschutzrecht“: Auf die individuellen Schutzbedürfnisse des Erzeugnisses zugeschnitten.
      • Schutzumfang austarieren, z.B. Archivierung durch Kultuinstitutionen generell zulässig, privater und kreativer Umgang damit freistellen (evtl. gegen Vergütung).
      • Schutzdauer je nach Werk und Nutzungsform, evtl. abgestufte Freigabe, mit Ausschließlichkeitsrechten nur noch in Form von Vergütungsansprüchen.
      • Alternative: nur recht kurze Schutzdauer (~ Amortisationszeit der Investitionen), danach Aufrechterhaltung des Schutzes gegen Gebühr.

Gerd Hansen – Rechtstheoretische Neuorientierung

  • Schöpferische Persönlichkeit ist kein Legitimationsfigur mehr, da Schöpfungshöhe immer weiter abgesenkt wurde und zunehmend Werke industriellen Charakters geschützt werden.
  • Häufig behindern urheberrechtliche Verbotsrechte kreatives Schaffen eher.
  • Akzeptanzverlust ist sowohl Folge als auch Ursache des „Raubkopierens“.
  • Aber: allein das massenhafte Brechen des Gesetzes stellt die Legitimation desselben noch nicht in Frage! „Freibiermentalität“ darf nicht Maßstab für Revision des Urheberrechts sein.
  • Dem Phänomen des „Raubkopierens“ durch Härte und bessere Ausgestaltung u. Begründung des Urheberrechts begegnen.
  • Konfrontativer Ansatz (schärfere Sanktionen) verschärft Spannungen nur.
  • Ziel wäre eine „offene Kultur“, in der möglichst viele Werke barriere- und erlaubsnisfrei, aber nicht unbedingt kostenfrei zugänglich sind. Gesetzestechnisches Ideal: Nicht „Property“, sondern „Liability Rule“.
  • „Remix Culture“ der digitalen Welt sind aktive Teilnahme am kulturellen Leben, die es zu bewahren gilt.
  • Nutzerorientierte Ausgestaltung des Urheberrechts wohl nicht mit dem rein urheberzentrierten Paradigma vereinbar. Vielmehr: „kollektivistisch-konsequentialistischen Rechtfertigungsansätzen“.
  • Hinweis auf Dissertation des Autors: „Warum Urheberrecht?
  • Erhaltenswerte Funktionen des Urheberrechts:
    • Prinzip der persönlichkeitsrechtlichen Interessenswahrung
    • Alimentations- und Amortisationsprinzip
    • Partizipationsprinzip (auf Nutzer bezogen)

Ilja Braun – Leistungsschutzrecht für Presseverlage

  • Hubert Burda: Google enteignet Verlage, weil Werbung bei bei den Suchergebnissen gekauft wird als bei den Inhalten, es die Ergebnisse aber ohne die Inhalte nicht gäbe.
  • Paradox, weil: 50% der Zugriffe bei Verlagen kommen durch Google; Total-Buy-Out-Verträge der Verlage „enteignen“ die freien Journalisten.
  • Die Verlage selbst besitzen kein Urheberrecht (Zusammenstellung ist nicht schutzfähig), nur verwandte Schutzrechte.
  • Leistungsschutzrecht: schützt Investitionen des Verwerters. Existiert bei Tonträgerherstellern und Filmproduzenten.
  • Ausweitung auf Verleger, gegen unerlaubte Nutzung im Internet, und Nachrichtenportale a la Google News.
    • Gegenargumente: Zahl der ungenehmigten Veröffentlichungen gering, außerdem können Verleger ohnehin bereits dagegen vorgehen.
  • Snippets bei Google News sind zu kurz, um derzeit schutzfähig zu sein; würde sich mit Leistungsschutzrecht ändern.
  • Verlage können bereits jetzt Google ausschließen (robots.txt?) – konkludente Einwilligung?
  • Springer-Vertreter: Gründung einer „Verwertungsgesellschaft Print/Online“, Lizenzierung an gewerbliche Nutzer.
  • Leistungsschutzrecht wirkt wie ein Verbotsrecht.
  • Läuft es auf eine Art privatwirtschaftliche Kulturflatrate hinaus? (Wenn auch Internet-Provider etwas zu zahlen haben)
  • Appell d. Autors: statt zu überlegen, wie man „verlegerische Leistung“ vor Google schützen kann, sollte man sich lieber überlegen, wie künftig freier Journalismus finanziert werden kann.

Monika Ermert – ACTA und die Folgen

  • 3-Strikes-Regelung in einer Kompromissformel aufgenommen: zulässig bei Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren; kein Zwang der einzelnen Länder zur Umsetzung (dazu hätte Kommission/Rat keine Befugnis).
  • Aber: Sorge wegen KOR(ea)US-Freihandelsabkommen: Haftungsfreistellung der Provider nur bei Bereitstellung der Sperrmöglichkeit.
  • Da es keine einheitliche Regelungen der EU zum Strafrecht in diesem Gebiet gibt, dürfte dies gar nicht verhandelt werden. Trick der Kommission: alle Länder setzen Mindeststandards des TRIPS-Abkommens der WTO um.
  • Kritik an Geheimhaltung (ist nach Erscheinen des Readers inzwischen veröffentlicht worden) bzw. dem Ausschluss der Parlamente.
  • Kritik an sprachlicher Vermischung von gepanschten Medikamenten, Generika, gefältschter T-Shirts und Musik-Kopien.
  • Symptomatisch: Wegen Widerständen gegen den „IP-Maximalismus“ werden neue Abkommen nicht mehr über WIPO oder WTO geführt, sondern nur in kleiner „Koalition der Willigen“ – die anderen sollen dann in bilateralen Verträgen dazu gedrängt werden.
  • Wichtig: Schrankenregelungen (z.B. Bücher für Blinde; verwaiste Bücher; Buchdigitalisierungen)

John Hendrik Weitzmann – Creative Commons

  • Urheberrecht viel zu komplex bei kleineren Werken; Ausfindigmachen der Urheber / Nachfragen oft zu umständlich (Beispiel: Abbildungen für Vereinszeitschrift)
  • Durch veränderte Vertriebssituation hat das Urheberrecht häufig die Funktion verloren, für einen adäquaten Ausgleich für wirtschaftliche Risiken zu sorgen.
  • Für kleinere Künstler ist die Bekanntheit wichtiger als rechtlich unterstützte Verknappung der Werke.
  • Creative Commons als neuen Lösungsweg, basierend auf der „Privatautonomie“-
    • Solide rechtliche Texte, um seine Werke stufenweise freizugeben.
    • 6 Standardlizenzen, um sehr einfach verständliche Erklärungen ergänzt.
    • Anpassung der Texte an sich ändernde Gesetzgebungen.
    • Werden Lizenzbestimmungen vom Nutzer missachtet, gilt wieder das übliche Urheberrecht, das eingeklagt werden kann => Creative Commons sind auf funktionierendes Urheberrecht angewiesen.
  • Portierung der CC auf >50 Rechtsordnungen; dadurch quasi „Harmonisierung von unten“

Robin Meyer-Lucht – Innovationsfonds „Digitale Öffenltlichkeit“

  • Beispiel für sich ändernde Verbreitungsmechanismen: http://twitter.com/BVerfG
  • Probleme für den Journalismus, sich an die neuen Strukturen anzupassen:
    • Verlust der Deutungshoheit beim Leser
    • Verlust der herausragenden Stellung im Anzeigenmarkt: Online-Werbemarkt (DE) 2,5 Mrd. Euro, davon bei journalistischen Angeboten: 200 Mio. Euro
  • Weite Teile des Journalismus reagiert mit einer Schockstarre
  • Verlagsjournalismus produziert zu viel Gleichförmiges
  • Drei wichtige Kennzeichen der digitalen Öffentlichkeit:
    • Vielzahl aktiver Teilnehmer
    • Vernetzung
    • Algorithmische Basis
  • Rolle des Journalismus wird kleiner sein als in der analogen Welt, da sich Teilsysteme von Journalismus emanzipieren
  • Krise des Journalismus liegt an Strukturproblemen, nicht am unzureichenden Urheberrecht; lässt sich nicht mit juristischen Mitteln (Leistungsschutzrecht) bekämpfen.
  • Suchmaschinen und Aggregatoren leisten wegen der Auffindbarkeit von Informationen einen wichtigen Beitrag zur politischen Bildung.
  • Nutzer müssen motiviert werden, zur Refinanzierung von Journalismus direkt beizutragen – aber nicht über starre Bezahlschranken.
  • Politik sollte nicht Symptome lindern, sondern beim Herausbilden neuer Strukturen helfen.
  • Vorschlag eines Innovationsfonds „Digitale Öffentlichkeit“
    • Entwicklung neuer Infrastrukturen unterstützen
    • z.B. Plattformen zum Start von lokalen Angeboten, Crowdfunding, Bezahlsysteme für journalistische Inhalte, neue Aggregator-Modelle.
    • Zusammenarbeit mit Universitäten, Unternehmen, Investoren.
    • Aber: nur Anschubfinanzierung, keine dauerhafte Förderabhängigkeiten wie im Filmbereich.

Ilja Braun – Angemessene Vergütung

  • Nicht tragbare Situation zur Jahrtausendwende: Verwerter lassen sich alle Verwertungsrechte zusichern, ohne die Urheber angemessen an den Erlösen zu beteiligen.
  • 2. Korb: Anspruch des Urhebers auf „angemessene“ Vergütung.
  • Probleme beim Aushandeln, was „angemessenen“ ist.
    • Regisseure, Drehbuchautoren, Kameraleute: noch keine Einigung
    • Literarische Übersetzer: 0,4-0,8% des Preises (aber 2009 noch nicht umgesetzt?)
    • Literarische Schriftsteller: Seit 2005: 4-10% des Preises
    • Freie Journalisten in Tageszeitungen: Seit 2010: Zeilenhonorare von 0,47-1,165€, aber Nebenrechte sind damit auch bereits abgegolten => Verstößt gegen „Beteiligungsgrundsatz.
  • Regelungen „angemessener“ Vergütung haben faktisch nur wenig geholfen.
  • „Liebe schlechte Vereinbarung als gar keine“ ist nicht vorteilhaft: Vergütungsregeln sind keine Tarifvereinbarung, die wieder gekündigt werden kann. Vielmehr wirkt es wie eine Honorar-Obergrenze.
  • Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ empfiehlt, erneut zu prüfen, wie man eine angemessene Vergütung sicherstellen kann.
  • Man kann bei Journalisten nicht mit dem „Freien Markt“ argumentieren, weil schon das Urheberrecht an sich ein Verstoß gegen den freien Markt ist (Monopolrecht).
  • Forderung: stärkere gesetzliche Regulierung von Rechteübertragungen und Beteiligungen
    • Grundhonorar immer nur als Vorschuss auf verrechenbare Beteiligung
    • „Use-it-or-lose-it“: Rechte fallen an Urheber zurück, wenn sie nicht genutzt werden

Tim Renner – Zurück an den Verhandlungstisch / Musikindustrie

  • Drei Parteien im Konflikt: Nutzer, Musikindustrie, Künstler.
  • Verlierer des Konflikts: Musikindustrie – Umsatzrückgang von 50% im Vgl. zu 1998.
  • Gewinner: die Konsumenten, die mit der Technik umgehen können.
  • Künstler: Newcomer und sehr erfolgreiche Musiker profitieren von den Vertriebsmöglichkeiten des Internets. Schwierig ist es für das breite Mittelfeld.
  • Mittelfeld ist auf Live-Einnahmen angewiesen; die wuchsen zwar, aber nicht wegen steigenden Besucherzahlen, sondern wegen steigenden Ticketpreisen für die Stars.
  • Sowohl Firmen als auch Nutzer erwarten Unmögliches.
  • Ähnliche Situation wie zur Erfindung des Radios: Umsätze fielen (auch wg. Wirtschaftskrise) auf 6% des ursprünglichen Werts.
  • Die Musikindustrie überlebte damals durch:
    • Preis: Preissenkung pro Platte von 75 auf 35 Cent.
    • Darreichungsform: HiFi als technische Innovation.
    • Rechtssicherheit: Vergütung zwischen Radiosendern und Urheber- und Leistungsschutzrechtinhabern.
  • Übertragen auf aktuelle Situation: Modell Flatrate
  • Musikindustrie sperrt sich dagegen; auch zu langsam beim Aufbau legaler Alternativen
  • Da deswegen Dritte (Künstler) nicht vergütet werden, ist ein staatlicher Eingriff gefragt.
  • Beispiel einer optionalen Musik-Flatrate für 9,99€: ergibt 50% der Umsätze mit CDs.
  • Staat muss Konfliktparteien davon abbringen müssen, Maximalforderungen zu stellen.

Cornelia Sollfrank (Künstlerin) – Urheberrecht als Gegenstand der Kunst

  • [Eher ein persönlicher Bericht einer Künstlerin über ihre Collage-Projekt]
  • Die Künstlerin schrieb ein Computerprogramm, das automatisch Collagen erstellt – wer ist da der Urheber?
  • Gedacht als Fortführung der Kunst Warhols im digitalen Zeitalter.
  • Warhol wollte die beiden zentralen Kategorien der Kunst (zer)stören, originales Werk und dessen Autor.
  • Ausstellung der Künstlerin wurde abgesagt, wegen Furcht vor Urheberrechtskonflikten mit den Interessensvertretern von Warhol. Unklare Rechtslage bei Collagen.
  • Erstellte eine Interview mit Warhol (als Video-Collage), in dem sie sich mit ihm über Urheberrechte unterhielt.
  • Persönlichkeitsrechte im europäischen Urheberrecht werden für die Firmen immer mehr zum Störfaktor beim globalen Handel. Die Künstler selbst werden benutzt zur Durchsetzung härterer Gesetze.

Christian von Borries (Musiker) – Sicherheit der Musik am Hindukusch

  • Kämpfer für komplette Abschaffung des Urheberrechts – als klassischer Musiker.
  • Rhetorik der Kulturstaatsminister, Spricher-Chefs. etc. erinnert an Kalten Krieg.
  • Furcht vor „Secondary Markets“ gibt es schon seit über einem Jahrhundert.
  • Viele russische Downloadseiten, weil sich in Russland kein Bewusstsein für Urheberrecht entwickelt hat (existiert erst seit 1993)
  • Armut führt zur Piraterie; zu hohe offizielle Preise in den GUS-Staaten.
  • Recht löst sich selbst auf, weil es nicht mehr durchsetzbar ist.
  • Google muss versuchen, so viele Benutzer wie möglich online zu bekommen, so freiheitlich wie möglich zu sein; dadurch Gegenpol zu Staat und Wirtschaft.
  • Konfuzius: „Ich habe vermittelt, was man mir beigebracht hat, ohne eigenes zu erfinden.“
  • Paradoxon China: es wird gefordert, freien Zugang zum Internet einzurichten, und gleichzeitig den Schutz des geistigen Eigentums zu stärken.
  • Tage des Urheberrechts sind gezählt!

Interview Cory Doctorow (SciFi-Autor) – Kopien verteufeln ist Heuchelei

  • Jeder bricht ununterbrochen das Urheberrecht. Es ist moralisch nicht vertretbar, sich über den freien Zugang zum Wissen zu beklagen.
  • Man betreibt Kunst nicht nur aus ökonomischen Gründen.
  • Internet hilft, gehört zu werden.
  • Zeitgenössische Kunst muss das Kopieren als Voraussetzung akzeptieren.
  • Stellt seine Werke kostenlos ins Netz; funktioniert, welt eBooks kein Ersatz für Bücher sind. Liegt nicht an Bildqualität des Monitors, sondern an typischer Benutzungsweise.
  • Problem der Autoren sind nicht die Kopien, sondern die mangelnde Bekanntheit.
  • Man muss dazu übergehen, auch Remixes als etwas Originelles anzusehen.

Helga Trüpel – Digital Rights Fair Trade

  • Piratenpartei für Abschwächung bis Abschaffung des Urheberrechts; Content-Industrie auf gegenteiliger Position; Wissenschaftler und Juristen, die die Vorzüge von Open Access sehen, plädieren für kollektive Bezahlmodelle, die keine Überwachung bedeuten.
  • Einfacher Zugang für Nutzer und starke Rechte für Urheber schließen sich nicht aus.
  • „Proprietäre Ordnung von geistigem Eigentum“ sind zu verteidigen.
  • Möglichkeit einer gesetzlichen Kulturflatrate als kollektives Bezahlmodell im Rahmen der Schrankenbestimmungen. Nicht-Zahler müssen aber belangt werden können.
  • Viel Kritik am Flatrate: noch viel zu vage => weitere Klärung nötig.
  • Weiteres Modell: „Media Markt“-Modell: Inhalte auf vielen verschiedenen Plattformen verfügbar, Zahlung über Micro-Payments.
  • Über den Markt angebotene Flatrate-Modelle.
  • Wichtig: uneingeschränkte Nutzbarkeit der gekauften Inhalte.
  • Keine pauschale Kulturflatrate möglich – eher passgenaue Lösungen für einzelne Branchen.
  • Vertragsrecht neu gestalten: kene „Buy out“-Verträge mehr.

Simon Edwin Dittrich / Malte Spitz – Kulturflatrate

  • Kulturelle Teilhabe wird leichter, aber Umsätze zu generieren wird schwieriger. Das Urheberrecht muss sich verändern.Kulturflatrate nicht universeller Heilsbringer, aber fairer Interessensausgleich. Weitere Modellentwicklung nötig.
  • Urheberrechtsverletzungen im Netz sind kein originär urheberrechtliches Problem => Gesetzesverschärfungen lösen das Problem nicht.
  • Im Bereich der Musik herrscht derzeit Marktversagen => Staat muss eingreifen.
  • DRM und Internetüberwachung sind nicht angemessen.
  • Verfolgung von Tauschbörsennutzern verursacht hohe volkswirtschaftliche Kosten.
  • Pauschalabgabe auf Breitbandanschlüsse => Einzug des Marktprinzips in Tauschbörsen.
  • Problem: es gibt wenige verlässliche Zahlen.
  • Kulturflatrate würde nur digitalen nicht-kommerziellen Bereich abdecken, löst also nur einen Teil der Problem.
  • GEMA muss ohnehin auch reformiert werden => weitergehende Demokratisierung.
  • Beauftragung der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ).
  • Rückgriff auf existierende Auswertungstools des Nutzerverhaltens, wenn diese datenschutzfreundlich / manipulationsresistent ausgestaltet werden.
  • Neben der reinen Downloadzahl soll die Nutzungsfrequenz berücksichtigt werden.
  • Verwendung eines Nutzer-Panels zur Auswertung würde nicht zur Fokussierung auf Massenware führen.

Diskussion Jan Philipp Albrecht / Jens Seipenbusch

  • Seipenbusch: Urheberrecht noch auf Farbkopierer zugeschnitten. Wird in Zukunft entweder strenger oder liberaler. Wandlungsbedarf in der Unterhaltungsindustrie.
  • Albrecht: Geistiges Eigentum / Urheberrecht keine unverbrüchliche Leitideen. Gemeinschaftsbezug wird vernachlässigt. Debatte wird zu stark von den Verwerterinteressen dominiert.
  • Albrecht: Es wurden Instrumente zur Verfolgung von Rechtsbrüchen eingeführt, die im analogen Bereich nicht durchsetzungsfähig wären.
  • Albrecht: Frage nach Ausgestaltung des Urheberrecht und dessen Durchsetzung sind zwei verschiedene Diskussionen.
  • Seipenbusch: Urheber müssen auch vor den Verwertern geschützt werden. Machtposition der Verwerter liegt in der Ressourcen-Knappheit begründet, die es jetzt nicht mehr gibt. Sie sollten nun vielmehr reine Dienstleister für die Urheber sein.
  • Seipenbusch: Journalismus ist anders zu behandeln als Unterhaltungsindustrie (vierte Gewalt). Aber Ressource „Nachricht“ ist in der digitalen Welt nicht mehr knapp.
  • Albrecht: Verwertungsgesellschaften müssen eine zentrale Rolle spielen, um eine faire Entlohnung der Urheber zu ermöglichen.
  • Seipenbusch: Filesharing nur sichtbar gewordenes Phänomen, das es schon immer gab => Zweifel am Einkommensverlust d. Musikindustrie.
  • Albrecht: Bei privatem Tausch per Musikkassette zahlt man aber auch an eine Verwertungsgesellschaft.
  • Seipenbusch: Alternative Sicht: Hersteller des Kopierers handelt kommerziell, würde auf Kosten der Werkhersteller Profit machen.
  • Seipenbusch: Nutzer haben Gefühl der „Read-Write-Society“ bereits geschmeckt. Zu früh, um sich Gedanken über Verwertungsgesellschaften zu machen, erst mal Markt sich selbst restrukturieren lassen.
  • Seipenbusch: „Kultur“ ist nicht das, was man verkauft, sondern was man „macht“. Kulturflatrate ist nicht Kulturförderung, sondern Warenabsatzförderung.
  • Albrecht: System d. Verwertungsgesellschaften muss mit öffentlicher Kulturförderung verschaltet sein.
  • Seipenbusch: Digitalkünstler fragen nicht nach Wert, sondern nach Nutzbarkeit eines Werks.
  • Albrecht: Entscheidung über Verwertung eines Werks muss dem Urheber obliegen.
  • Albrecht: Es ist wichtig, dass es eine breitere öffentlich Debatte über Grenzen der Verwertung des Urheberrechts gibt. Im EP kämpfen Grüne, Piraten, Liberale und Linke für Aufmerksamkeit um dieses Thema.